ANFRAGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alpinschule - alpinaffin


Sehr geehrte/r Kundin/Kunde,

Die Alpinschule alpinaffin erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Alpinschule alpinaffin und den Teilnehmern, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGBs gelten sowohl für weibliche wie für männliche Teilnehmer, der Einfachheit halber wird im Text auf die genderkorrekte Ansprache verzichtet.

Sämtliche von uns angebotene Touren werden ausschließlich von dafür qualifizierten Führern durchgeführt und geleitet - Berg-und Skiführer, Bergwandererführer, Schluchtenführer, Sportkletterlehrer. Wir verpflichten uns die vereinbarten Touren zu führen, die Teilnehmer verpflichten sich, zur Zahlung des entsprechenden Honorars. Wir dürfen das Gütesiegel Alpinschule Österreich tragen. Ziel des Verbandes ist, Qualität und höchstmögliche Sicherheit in den Bergen zu garantieren. Neben ausschließlich autorisierten Führern, gibt es eine Maximalzahl an Teilnehmern pro Tour und es gilt, Sicherhheit ist immer oberstes Gebot.

1. Geltungsbereich, Leistungsinhalt

Die in den Programmen bzw Tourenbeschreibungen genannten Voraussetzungen müssen vom Teilnehmer erfüllt werden. Für den Zustand und die Wartung etwaiger selbst mitgebrachter Ausrüstung sowie den eigenen Gesundheitszustand ist jeder Teilnehmer eigenverantwortlich. Zur Beurteilung der Eignung des einzelnen Gastes für die geplante Tour verpflichtet sich dieser zu wahrheitsgemäßen Angaben der Alpinschule alpinaffin bzw dem entsprechenden Führer gegenüber.

Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung hat sich der Führer vor Antritt einer Tour davon zu überzeugen, dass die Gäste ausreichend und den Anforderungen entsprechend ausgerüstet sind. Der Führer behält sich das Recht vor die Führung von Personen abzulehnen, die mangelhaft ausgerüstet oder augenscheinlich den Schwierigkeiten der geplanten Unternehmung nicht gewachsen sind. In diesem Fall besteht kein

Anspruch auf Rückerstattung des Honorars. Trotz bester Tourenplanung und Führung kann keine uneingeschränkte Erfolgsgarantie für das Erreichen des geplanten Programmziels oder Gipfels abgeben werden. Entscheidungen hinsichtlich der Auswahl zwischen mehreren Routenvarianten, über Fortsetzung oder Abbruch der Tour, hinsichtlich der Einschaltung von Pausen und deren Längen, die Entscheidung hinsichtlich der Mitnahme und des Einsatzes von Ausrüstungsgegenständen (vor allem von Seil, Steigeisen, Harscheisen, Pickel, usw.) obliegen alleinig dem Führer.

Kann eine Tour aufgrund alpiner Gefahren (wie Stein- und Eisschlag, Lawinen, Absturz, Wetterumschwünge usw.) oder durch die Schuld des Teilnehmers nicht erwartungsgemäß durchgeführt werden, können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Schäden aus Verlust oder Reparaturkosten von Beschädigungen an der Leihausrüstung, die über normale Abnützung hinausgehen, sind vom Teilnehmer zu ersetzen. Aufgrund der besonderen Verantwortung für die richtige Durchführung der Tour verpflichten sich die Teilnehmer mit dem Abschluss des Vertrages mit der Alpinschule alpinaffin, sich den Anordnungen des Führers, die dieser in seiner Funktion als verantwortlicher und sachkundiger Leiter der Tour abgibt, zu unterwerfen. Sollten diese von den Gäste ignoriert werden, kann der Führer für allfällige daraus entstehende Folgen nicht zur Verantwortung gezogen werden.

Nehmen Sie als Kunde einzelne Leistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise) haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises. Die Alpinschule alpinaffin wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen dem Gast und der Alpinschule alpinaffin kommt zustande, wenn Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Ziel/Zweck der Unternehmung, Honorar, Zeitpunkt und die Zahl der zu führenden Personen etc.) besteht. Die Buchung kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Telefonische Buchungen sind rechtsverbindlich. Bei Anmeldung mehrerer Teilnehmer haftet derjenige für die Begleichung des Rechnungsbetrages, der die Anmeldung vornimmt. Es wird Handeln im eigenen Namen vermutet. Im Übrigen haften bei Abschluss eines Vertrages für die Leitung einer unserer Touren mit mehreren Personen alle Teilnehmer für den Honoraranspruch solidarisch zur ungeteilten Hand.

Dem Führer bleibt es vorbehalten, das Ausbildungs- und Tourenprogramm wegen unvorhersehbarer Umstände jederzeit abzuändern, einzuschränken oder zu erweitern. Aufgrund der Abhängigkeit von Wetterlagen oder anderen nicht vorhersehbaren Umständen (Straßenverhältnisse, Schwierigkeiten mit örtlichen Transportmitteln usw) kann der ursprünglich geplante Tourenverlauf nicht immer garantiert werden.

Mit der schriftlichen Bestätigung ihrer Anmeldung ist die Buchung für Sie und für uns verbindlich. Auf die ihnen gleichzeitig zugehende Rechnung, ist eine Anzahlung von 50% innerhalb von 14 Tagen zu leisten, die Restzahlung hat bis spätestens 7 Tage vor Tourenantritt auf dem angegebenen Konto abzugs- und spesenfrei einzulangen. Leistet der Tourenteilnehmer die Anzahlung/Restzahlung nicht zu den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, ist die Alpinschule alpinaffin berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. In Ausnahmefällen und nur unter ausdrücklichem Einverständnis der Alpinschule alpinaffin kann auch Barzahlung vor Ort vor Tourenantritt vereinbart werden.

3. Mindestteilnehmerzahl

Alle Veranstaltungen können grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Ist dies nicht der Fall, so ist die Alpinschule alpinaffin berechtigt, bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Das bereits eingezahlte Honorar wird in voller Höhe rückerstattet. Wenn der Teilnehmer dennoch auf die Durchführung der Veranstaltung besteht, kann ein neues Angebot mit einem neu berechneten Preis unterbreitet werden. Sofern der Teilnehmer mit dem neu kalkulierten Preis einverstanden ist, kommt ein neuer Vertrag zustande. Eine Verpflichtung zur Neudurchführung der Veranstaltung seitens des Alpinschule alpinaffin besteht jedoch nicht.

4. Wechsel in der Person des Teilnehmers

Sofern der Teilnehmer gehindert ist, die Unternehmung anzutreten, kann er das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen, sofern diese alle Bedingungen für die Teilnahme erfüllt und die Übertragung der Alpinschule alpinaffin binnen angemessener Frist vor Tourbeginn mitgeteilt wird. Der Überträger und der Erwerber haften für das noch unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für durch die Übertragung entstehende Mehrkosten solidarisch zur ungeteilten Hand. Ein Ablehnen der Übertragung durch die Alpinschule alpinaffin ist aus sachlich gerechtfertigten Gründen möglich.

5. Versicherungen

Die Führer der Alpinschule alpinaffin verfügen über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Allfällige private Versicherungen (z.B. Unfallversicherung) im Zusammenhang mit den geplanten Touren sind von den Teilnehmern selbst abzuschließen und wir empfehlen ihnen dringend abzuklären, ob ihre Kranken - Unfallversicherungen usw ggf auch für das Ausland gelten. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass bei Hubschrauber- oder Bergrettungseinsätzen sehr hohe Kosten anfallen können, die von den zuständigen Sozialversicherungsträgern im Regelfall nicht übernommen werden und daher vom betroffenen Teilnehmer selbst zu bezahlen sind. Es wird daher der Abschluss einer Bergekostenversicherung ausdrücklich empfohlen.

Es besteht keine Rücktrittsversicherung. Der Teilnehmer ist selbst für die Einhaltung der allfälliger Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften auf seine Kosten verantwortlich. 

6. Haftung

Im Falle der schuldhaften Verletzung einer aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflicht sind die Führer der Alpinschule alpinaffin den Teilnehmern gegenüber, bei Vorliegen aller anderen gesetzlichen Voraussetzungen, zum Ersatz der daraus entstandenen Schäden im Rahmen der gesetzlich verpflichtet abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden verantwortlich. Die Führer der Alpinschule alpinaffin haften nicht im Falle einer leichten Fahrlässigkeit. Ebenso ausgeschlossen sind Ersatzansprüche aus dem Titel der entgangenen Urlaubsfreude. Ein allfälliger Schadenersatz ist der Höhe nach mit der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Haftpflichtversicherungssumme begrenzt.

Von den gesetzlichen Haftungstatbeständen abgesehen nehmen die Teilnehmer an den Touren auf eigene Gefahr teil. Ein erhebliches Maß an Umsichtigkeit wird bei jedem Teilnehmer daher vorausgesetzt. Der Führer der Alpinschule kann keine Verantwortung bei Unglücksfällen, Schäden oder sonstigen Unregelmäßigkeiten, die sich aufgrund der Realisierung alpiner Gefahren (wie z.B. Absturzgefahr, Höhenkrankheit, Kälteschäden, Lawinengefahr, Spaltensturz, Steinschlag) ergeben, übernehmen. Dies wird vom Teilnehmer mit seiner Anmeldung ausdrücklich akzeptiert.

Alle Veranstaltungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorbereitet und geführt. Für Gipfelerfolge oder Erfüllung subjektiv vorgestellter Reiseziele kann keine Garantie übernommen werden. Es liegt in der Natur der Veranstaltung, dass ein bestimmtes Restrisiko und eine Ungewissheit für den Teilnehmer bestehen bleibt. Eine entsprechende Tourenvorbereitung durch Ausdauersport, entsprechendes technisches Training und persönliche Umsichtigkeit mindert die Unfallgefahr und wird daher jedem Teilnehmer grundsätzlich dringend angeraten.

Auch ist zu beachten, dass im Gebirge, vor allem in abgelegenen Regionen, aufgrund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, so dass auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können.

Hier wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, eine angemessene eigene Tourenvorbereitung, aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt.

7. Rücktritt durch Sie, dem Teilnehmer, vom Vertrag

Sie sind berechtigt, jederzeit vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss gegenüber der Alpinschule alpinaffin schriftlich erfolgen, als Stichtag gilt der Poststempel. Für den Rücktritt oder Nichtantritt einer Veranstaltung verrechnen wir folgende Stornogebühr:

  1. Bei Abmeldung bis 21 Tage vor Kurs-/Tourenbeginn wird von uns die Anzahlung als Bearbeitungsgebühr einbehalten
  2. Bei Abmeldung von 20 bis 10 Tage vor Kurs-/Tourenbeginn fallen 70% des Angebotspreises zu Lasten des Kunden an
  3. Bei Abmeldung von 10 bis 5 Tagen vor Kurs-/Tourenbeginn fallen 80% des Angebotspreises zu Lasten des Kunden an
  4. Bei Abmeldung von weniger wie 5 Tagen vor Kurs-/Tourenbeginn fallen 100% des Angebotspreises zu Lasten des Kunden an

Zusätzlich sind eventuelle Stornokosten von Hotels bzw. Hütten etc. vom Teilnehmer zu übernehmen. Es wird empfohlen, eine Rücktrittsversicherung abzuschließen. Kann der durch den Rücktritt freigewordene Platz weiterverkauft werden, entstehen € 50,00

Bearbeitungskosten. Terminänderungen gelten wie Stornierung und Neuanmeldung. Sollte ein Teilnehmer dem vereinbarten Ausgangspunkt der Tour fernbleiben oder wenn der Aufbruch zur Tour wegen einer dem Teilnehmer unterlaufenen Fahrlässigkeit oder auch durch einen durch höhere Gewalt verursachten Grund versäumt wird, können 75% des Führungshonorars zuzüglich etwaiger Spesen des Führer der Alpinschule alpinaffin einbehalten werden.

9. Rücktritt des Führers vor Antritt:

Muss der Führer der Alpinschule aufgrund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die er keinerlei Einfluss hatte und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, vom Vertrag zurücktreten, so hat der Teilnehmer die bislang angefallenen Spesen zu ersetzen. Zu derartigen Ereignissen zählen etwa staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Naturkatastrophen, Seuchen, Wetter- und Lawinenverhältnisse etc.. Der über den Spesenersatz hinausgehende Teil des Führungshonorares wird erstattet.

10. Rücktritt seitens des Führers der Alpinschule nach Antritt der Tour

Der Führer der Alpinschule, wird von der Leistungserbringung befreit, wenn ein Teilnehmer im Rahmen einer Tour durch ungebührliches sowie grob unvorsichtiges Verhalten die Durchführung der Unternehmung – ungeachtet einer Abmahnung – nachhaltig stört oder andere gefährdet. Dazu gehören insbesondere auch Alkohol- bzw Drogenkonsum. In diesem Fall ist der Teilnehmer, sofern ihn ein Verschulden trifft, dem Führer der Alpinschule gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet. In einem solchen Fall wird das Führungshonorar nicht rückerstattet.

11. Änderungen des Vertrages:

Die Alpinschule behaltet sich vor, das mit der Buchung bestätigte Honorar aus Gründen, die außerhalb des Einflusses der Alpinschule liegen, zu erhöhen, sofern der Termin mehr als drei Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Derartige Gründe sind etwa die Änderung allfälliger Beförderungs- und Besteigungskosten oder die für die Durchführung der Tour anzuwendenden Wechselkurse.

12.Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Silz. Es wird österreichisches Recht vereinbart. Der Gerichtsstand gilt für inländische und ausländische Teilnehmer gleichermaßen. Es gilt die salvatorische Klausel.

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